Öffentliches Positionspapier zur AVV
Es ist zu befürchten, dass der Einsatz der Transponderbasierten BNK ungeahnte Komplikationen bereithält, die bei Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes noch nicht kommuniziert wurden. Inwiefern der Gesetzgeber mit seiner Privilegierung einer einzelnen Technologie und mit seinen unfundierten Behauptungen über die Markt- und Kostensituation der BNK in Deutschland den unlauteren Wettbewerb gefördert oder gar gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen hat, müssen fachkundige Juristen beurteilen. Dem Einsatz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen haben der „Schnellschuss Energiesammelgesetz“ und auch der vorliegende Entwurf der AVV-Änderung jedenfalls keinen Gefallen getan.
Die Parasol GmbH & Co. KG kann nach Abwägung aller vorgenannten Sachumstände dem Bundesrat leider nur die Empfehlung aussprechen, eine derartige AVV-Änderung abzulehnen.