EisMan/Redispatch

Die Netzkapazität immer im Blick

Das Reduzieren bzw. Abschalten von Erneuerbaren-Energie-Anlagen aufgrund von zu geringer Netzkapazität wird als Einspeisemanagement bezeichnet. Auch ein verzögerter Netzausbau durch den Netzbetreiber kann Grund sein. Seit 2009 bietet das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die Möglichkeit, die so entstehenden Ertragsausfälle bei dem jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung zu stellen.
Die Grundlage für die Abrechnung bildet das EEG mit dem §12 „Härtefallregelung" und der Leitfaden der Bundesnetzagentur (BNetzA).  Dort werden zwei Verfahren genannt, um eine entsprechende Abrechnung durchzuführen:
1. Ein „pauschales Verfahren" mit dem sich die Ausfallarbeit anhand weniger Werte einfach ermitteln lässt.
2. Oder alternativ ein „Spitzabrechnungsverfahren" bei dem mit Hilfe von Windgeschwindigkeitsmesswerten eine möglichst genaue Ermittlung der Ausfallarbeit erfolgt.

Seit Juni 2019 greift zusätzlich die neue Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments, die sogenannte EU Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. Aus Artikel 13 Abs. 7 der Verordnung ist zu entnehmen, dass ab dem 01. Januar 2020 alle Erzeugungsanlagen eine Entschädigung für netzengpassbedingte Abschaltungen in Höhe von 100% erhalten.

Ab 2021 ist dann vorgesehen, die Engpässe im Netz durch gesteuerte Drosselung bzw. Erhöhung der Stromeinspeisung zu regulieren, um so vor Überlastung zu schützen – das sogenannte Redispatch. Dazu wird es vertragliche Vereinbarungen mit den Netzbetreibern geben, die erfüllt, aber natürlich auch geprüft werden müssen. Da diese Maßnahmen sich noch in der Gestaltungsphase befinden, hat sich der Dirkshof rechtzeitig eingebunden und begleitet die gesetzlichen Schritte, um beim Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt zu sein und diese spezielle Dienstleistung anbieten zu können.

Der Dirkshof – als früher Betreiber von Windkraftanlagen im Nordwesten Schleswig-Holsteins – war als einer der Ersten vom Einspeisemanagement betroffen und führt seit 2009 erfolgreich Abrechnungen gegenüber Netzbetreibern durch. Als erster Betreiber haben wir im Februar 2011 eine Abrechnung nach dem Spitzabrechnungsverfahren bei E.ON Netz zum Abschluss bringen können.
Mittlerweile wurde durch Leitfäden – wie z. B. von der E.ON Netz – die Fakturierung von Ertragsausfällen stark vereinfacht. Dies führt dazu, dass seit kurzem viele Dienstleister den Service für die Abrechnung anbieten. Umso wichtiger ist es für den Betreiber den richtigen Dienstleister zu wählen, der in der Lage ist, den korrekten Ertragsausfall dem Netzbetreiber in Rechnung zu stellen. Hierbei sind wir Ihnen gern mit unserer langjährigen Erfahrung behilflich.